Sanitätshaus - Orthopädietechnik
Orthopädieschuhtechnik - Rehatechnik

Orthopädische Maßschuhe

Schuhe sind zwar Bekleidungsstücke und somit Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Schuhe können aber zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften gehören, wenn bei bestimmten Krankheitsbildern / Funktionsstörungen der medizinisch notwendige Behinderungsausgleich für den Fuß nicht mit fußgerechten Konfektionsschuhen, deren orthopädischer Zurichtung (Nachbearbeitung) bzw. orthopädischen Einlagen erreicht werden kann. Der Anspruch des Versicherten erstreckt sich nicht nur auf die Erstausstattung, sondern auch auf deren Änderung, Instandsetzung und die gegebenenfalls notwendige Nachlieferung. Zu den notwendigen Anpassungen gehören insbesondere Erweiterungen und Ergänzungen, die ihre Ursache in der Person des Versicherten (z.B. Wachstum, geändertes oder fortgeschrittenes Krankheitsbild) haben. Um den Bedürfnissen der Betroffenen ausreichend gerecht zu werden, sowie aus hygienischen Gründen können Versicherte als Erstausstattung zwei Paar orthopädische Maßschuhe für den Straßengebrauch und ein Paar Maßschuhe in leichter Ausführung für den Hausgebrauch erhalten. Generelle Mindestgebrauchszeiten lassen sich für eine Ersatzbeschaffung von orthopädischen Schuhen nicht festlegen. Bei orthopädischen Maßschuhen handelt es sich um individuell aufwendig gefertigte hochwertige Schuhe, die mit normalen Konfektionsschuhen nicht zu vergleichen sind. Sie bleiben auch bei starker Beanspruchung mindestens ein Jahr funktionsfähig. Instandsetzungsarbeiten an orthopädischen Maßschuhwerk kann außerhalb der Gewährleistungspflicht notwendig werden, um den therapeutischen Nutzen des Schuhs weiter erhalten zu können.

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Foto: Pedivit GmbH
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